Über eine Spende zur Unterstützung unserer Programme und Projekte in den Santaldörfern würden wir uns sehr freuen.
Gemäß Bescheid vom Finanzamt Frankfurt III St.-Nr. 045 250 59601 ist unser Verein als gemeinnützig anerkannt im Sinne §§ 51 ff. AO.
Damit sind Spenden von der Steuer absetzbar. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus.
Bitte geben Sie in der Überweisung Ihren Namen und Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung korrekt ausstellen und zusenden können.
Spendenkonto
Freundeskreis Ghosaldanga und Bishnubati e.V.
Deutsche Bank Saarbrücken
Kto-Nr. 0 208 140
BLZ 590 700 70
Internationale Codes für Überweisungen aus dem Ausland:
BIC (SWIFT): DEUT DE DB595
IBAN: DE51 590 700 700 0208140 00
Antrag zur Übernahme von Ausbildungsförderung
Die Eltern der im Hostel aufgenommenen Schulkinder sind leider nicht in der Lage, die Kosten für den Aufenthalt zu übernehmen. Unser Verein wirbt darum, eine Ausbildungsförderung (PDF-Dokument) zu übernehmen, mit der ein Platz eines Schulkindes im Hostel finanziert werden kann.

